Ein Unternehmen an sich selbst übertragen
Eine sogenannte Übertragung an sich selbst bezeichnet meist einen Owner-Buy-out: Der Inhaber überträgt das operative Unternehmen auf eine neue Holding- oder Erwerbsstruktur. Das ist keine rein formale Transaktion.
Wann eine solche Struktur geprüft wird
Mögliche Ziele sind Nachfolgevorbereitung, Vermögenstrennung, Aufnahme von Mitinvestoren oder Neuordnung der Finanzierung. Jede Struktur braucht einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Zweck.
Zentrale Prüfungen
- Unabhängige Bewertung und Finanzierbarkeit.
- Steuerfolgen in der betroffenen Jurisdiktion.
- Gläubiger-, Kapital- und Ausschüttungsschutz.
- Garantien, Sicherheiten und persönliche Haftung.
- Auswirkungen auf spätere Käufer oder Nachfolger.
Keine Standardlösung
Rechtliche und steuerliche Regeln unterscheiden sich zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich. Die Umsetzung erfordert koordinierte M&A-, Rechts-, Steuer- und Finanzierungsberatung.
Transaktionsfähigkeit erhalten
Die neue Struktur sollte transparent dokumentiert sein und einen späteren Verkauf nicht erschweren. Verträge, Mittelherkunft und Entscheidungswege müssen einer Due Diligence standhalten.
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