
Beim Verkauf eines KMUs wird der Übernehmer eine Garantie verlangen, es sei denn, er übernimmt den Geschäftsbetrieb.
Diese Sicherheit wird als Aktiv- und Passivgarantie bezeichnet.
In der Praxis handelt es sich dabei um einen Bestandteil des Unternehmenskaufvertrags oder ein separates Dokument.
Die Aktiv- und Passivgarantie
Mit der Aktiv- und Passivgarantie kann sich der Übernehmer vor zukünftigen Belastungen schützen, die in den Unternehmensabschlüssen, die als Grundlage für die Transaktion dienten, nicht ersichtlich sind.
Als Beispiel können die häufigsten genannt werden:
✔Garantie, die von einem Kunden des Unternehmens für Lieferungen vor dem Verkauf des Unternehmens in Anspruch genommen wird.
✔Steuerberichtigung für den Zeitraum vor dem Verkauf eines KMUs
✔Klage eines Konkurrenten oder eines Arbeitnehmers wegen Vorgängen, die vor dem Verkauf stattgefunden haben.
Selbstverständlich deckt diese Garantie in den meisten Fällen auch unzureichende Aktiva ab.
Als Beispiel seien genannt:
✔Ein zweifelhafter Schuldner
✔Fehlende Lagerbestände
✔Ein Rechtsstreit über ein Gebäude
✔Ein in der Bilanz ausgewiesenes Material.
Die Garantie der Garantie
Bei Fällen von erheblicher Größe wird der Übernehmer eine Zahlungsgarantie verlangen, falls die Passivgarantie in Anspruch genommen werden sollte.
In der Praxis kann diese Garantie wie folgt gegeben werden:
✔Ein Teil des Kaufpreises wird im Voraus bezahlt und dient als Sicherheit,
✔Eine Bankgarantie wird vom Verkäufer gestellt.
Spezifische Garantien
Über die Passivgarantien hinaus kann der Erwerber Garantien für bestimmte Punkte verlangen, zum Beispiel:
✔Garantien für die Rechtmäßigkeit der Geschäftstätigkeit (Tätigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, ordnungsgemäße behördliche Genehmigungen, Eigentum an Aktien, Patenten, Marken usw.).
✔Garantien gegen Umweltrisiken.
In der Praxis werden diese Garantien vom Verkäufer in Form einer Reihe von Erklärungen abgegeben, die in den Übertragungsvertrag aufgenommen werden.
Das Verfahren zur Inanspruchnahme von Garantien
Es ist wichtig, sehr genau festzulegen, wie die Garantie gegebenenfalls in Anspruch genommen wird:
✔Materielle Organisation (Einschreiben, Mindestschwelle, Frist, Verjährung …)
✔Mitspracherecht des Verkäufers bei Streitigkeiten (Klausel über gemeinsame Verhandlungen).
✔Möglichkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit im Falle einer Klage.
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