WELCHE ETHISCHEN GRUNDSÄTZE GELTEN FÜR DIE BERATUNG BEI UNTERNEHMENSVERKAUF UND M&A?

Beratung bei Unternhemensverkauf und M&A
Jeder Mitarbeiter von Actoria Schweiz übt seine Tätigkeit als Berater für Unternehmensverkäufe, Partnerschaften und die Übertragung von KMU mit der gebotenen Kompetenz, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse seiner Kunden aus.
Im Sinne einer strikten Berufsethik der Beratung bei Unternehmensverkäufen und Fusionen verpflichtet er sich, den Umfang und die Qualität seiner beruflichen Kenntnisse durch eine ständige und angemessene Weiterbildung aufrechtzuerhalten und sich mindestens an die Regeln der technischen Überwachung zu halten, die Actoria Schweiz eigen sind.
Die Geisteshaltung von Actoria ist es, echte gewinnbringende Partnerschaften mit unseren Kunden und ihren Unternehmen aufzubauen.
Diese Regeln verpflichten ihn mindestens zur Teilnahme an der jährlichen, vom Verband organisierten Ausbildung, der sogenannten „ACTORIA-Ausbildung“, und zur Teilnahme an mehreren Schulungszyklen im Jahr, die von Organisationen und zu Modulen angeboten werden, die von der Schulungskommission von Actoria Schweiz validiert wurden.
Jeder Mitarbeiter von Actoria Schweiz achtet auch darauf, dass die Kompetenz seiner Angestellten oder Mitarbeiter in Bezug auf die Aufträge, die er ihnen überträgt, angemessen ist.
Jeder Mitarbeiter von Actoria Schweiz verpflichtet sich, alles zu tun, um über die Mittel zu verfügen, die für die ordnungsgemäße Ausführung seines Auftrags und seines Berufs erforderlich sind.
Er muss unter anderem und zwingend in der Lage sein:
✔Über einen Arbeitsraum verfügen, der die Ausübung seines Berufs unter guten Bedingungen ermöglicht, und zwar so, dass die Diskretion der Gespräche, die er mit seinen Kunden führen kann, gewährleistet ist.
✔Eine Möglichkeit zur gesicherten Speicherung von Informationen.
Beratung bei Unternehmensverkauf, M&A und Vertraulichkeit
Jeder Mitarbeiter von Actoria Schweiz sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und dürfen vertrauliche Informationen, die sie besitzen, nicht zu Zwecken des Eigeninteresses verwenden.
Jedes Mitglied, das zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet ist, verpflichtet sich, von dieser Regel nur auf Antrag der Aufsichtsbehörden oder der Justiz abzuweichen.
Darüber hinaus verpflichtet es sich, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Umlauf vertraulicher Informationen außerhalb seiner Einrichtung zu verhindern.
INTERPROFESSIONALITÄT
Jedes Mitglied oder jeder Mitarbeiter von Actoria Schweiz verpflichtet sich, die interprofessionellen Beziehungen zu entwickeln, die für die erfolgreiche Durchführung der ihm anvertrauten Aufträge notwendig sind.
Jeder Auftrag, der im Rahmen der Interprofessionalität bearbeitet wird, muss unter Einhaltung des vorliegenden Kodexes bearbeitet werden.
BEKÄMPFUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUS
Jeder Mitarbeiter von Actoria Schweiz ist verpflichtet, sich über die geltenden gesetzlichen Regeln und Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus auf dem Laufenden zu halten.
Er ist verpflichtet, die gesetzlichen Regeln und Verfahren einzuhalten, aber auch, der AMF jede Transaktion oder Situation zu melden, von der er Kenntnis hat und die den Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufkommen lassen könnte.
ETHIK
Jeder Mitarbeiter von Actoria Schweiz ist verpflichtet, stets seine Ehrlichkeit, Redlichkeit und berufliche Integrität zu bezeugen.
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