
Sobald der Verkauf oder die Übertragung des Unternehmens vollzogen und der Preis vom Übernehmer bezahlt ist, sind die Dinge noch nicht abgeschlossen.
In den meisten Fällen muss der Verkäufer noch Hand anlegen:
Die Übergangszeit nach der Unternehmensübertragung
Während dieser Zeit muss der Unternehmensverkäufer seine Entscheidung gegenüber Mitarbeitern, Führungskräften, Kunden, Lieferanten und Bankern erklären und in einigen Fällen rechtfertigen.
In einigen Fällen wird der Unternehmensnachfolger ihn bitten, einige Dossiers zu erledigen (Rechtsstreitigkeiten, laufende Geschäftsverhandlungen, Vertragsverlängerungen …).
Die Überwachung der Garantien
Sollte die Passivgarantie vom Übernehmer in Anspruch genommen werden, sollte der Verkäufer eines KMUs dann seine Interessen mit seinen Beratern bestmöglich verteidigen.
Die Verfolgung der Preisergänzungsklausel
Falls der Verkaufspreis eine Preiszusatzklausel (in manchen Fällen „Earn out“ genannt) enthält, die auf zukünftigen Errungenschaften beruht, wird der Verkäufer darauf achten, seine Interessen zu verteidigen.
Die Vermögensverwaltung
Sobald der Preis bezahlt ist, muss das Geld nun verwaltet werden.
Selbstverständlich steht Ihnen Actoria Schweiz zur Verfügung, um diese Phase zu optimieren und Ihnen das nötige Fachwissen zur Verfügung zu stellen.
Die Übernahme einer anderen Tätigkeit
Der Verlust des Status als Unternehmer ist für den abgebenden Unternehmer, der sein ganzes Leben seinem Unternehmen gewidmet hat, oft schwer zu verkraften.
Es ist unerlässlich, sich auf diese neue Situation mit neuen Projekten vorzubereiten.
Die Gruppe in Kürze:
Jedes Jahr 60 erfolgreiche Aufträge mit 20 Partnern und Senior Consultants Unternehmen mit 5 bis 100 Arbeitnehmern mit einem Umsatz von 1 bis 100 Millionen
Wir sind in vielen Ländern in Europa und Afrika niedergelassen, um ausländischen Übernehmern/Investoren Zugang zu verschaffen:
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