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EBITDA-Anpassungen vor einem Unternehmensverkauf in der Schweiz
EBITDA-Anpassungen vor einem Unternehmensverkauf in der Schweiz

Was ein bereinigtes EBITDA erklärt
Vor dem Verkauf eines Schweizer KMU kann ein bereinigtes EBITDA helfen, die operative Leistung nachvollziehbar darzustellen. Jede Anpassung braucht Belege und eine ausdrückliche Annahme. Sie kann das Ergebnis erhöhen oder verringern. Die Kennzahl ersetzt weder den Jahresabschluss noch eine vollständige Unternehmensbewertung und garantiert keinen Verkaufspreis.
Berechnung und Ausgangszahlen offenlegen
EBITDA bezeichnet ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Definieren Sie die verwendete Berechnung und stimmen Sie sie mit den zugrunde liegenden Abschlüssen ab. Zeigen Sie Ausgangsergebnis, einzelne Anpassungen und bereinigtes Ergebnis getrennt. Unterschiede bei Rechnungslegung oder Unternehmensumfang müssen vor einem Vergleich erläutert werden.
Nicht wiederkehrende Aufwendungen und Erträge
Ein ungewöhnlich hoher Aufwand ist nicht automatisch einmalig. Wartung, Personalgewinnung oder Beratung können wieder anfallen. Begründen Sie, warum ein Aufwand unter den angenommenen Bedingungen nach der Übernahme nicht wiederkehrt. Prüfen Sie auch einmalige Erträge: Ihr Ausschluss kann das bereinigte Ergebnis senken.
Jede Anpassung dokumentieren
Halten Sie Beleg, Buchung, Zeitraum, Betrag und Begründung fest. Beschreiben Sie, unter welchen Bedingungen der Aufwand oder Ertrag erneut entstehen könnte. Vermeiden Sie Doppelzählungen. Trennen Sie belegte Anpassungen von noch zu prüfenden Annahmen und von Positionen, die der Käufer nicht anerkennt.
Geschäftsführerlohn und Ersatzkosten
Beschreiben Sie die tatsächlichen Aufgaben und den Zeitaufwand der bisherigen Geschäftsführung. Ihr Ausscheiden rechtfertigt nicht, die gesamte Vergütung aus dem Ergebnis zu entfernen. Wenn ein Nachfolger oder mehrere Mitarbeitende die Aufgaben übernehmen müssen, gehört deren erwarteter Aufwand in die Annahme. Ein historisch niedriger Lohn kann eine negative Anpassung erfordern.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Prüfen Sie Mieten, Leistungen und andere Geschäfte mit Eigentümern, Angehörigen oder verbundenen Gesellschaften. Vergleichen Sie bestehende Bedingungen mit den voraussichtlichen Bedingungen nach dem Verkauf. Berücksichtigen Sie bestehende Verträge und beide Richtungen einer möglichen Abweichung; ein angemessener Wert ist zu begründen.
Mieten und verbleibende Verpflichtungen
Wenn der Verkäufer eine Immobilie behält, erläutern Sie den vorgesehenen Mietvertrag und die Verteilung der Kosten. Unterscheiden Sie eine vereinbarte Änderung von einer Schätzung. Ein Aufwand, den das Unternehmen weiterhin tragen muss, darf nicht allein wegen des Eigentümerwechsels verschwinden.
Historische Leistung von Prognosen trennen
Eine Anpassung bereits erzielter Ergebnisse, ein unterzeichneter Auftrag und eine erwartete Kostenersparnis bieten unterschiedliche Nachweise. Stellen Sie Geschäftsplanung und historische Zahlen getrennt dar. Beschreiben Sie Bedingungen, Zeitpunkt und Unsicherheit der Prognosen, statt sie ungeprüft dem historischen EBITDA hinzuzufügen.
Käuferspezifische Synergien getrennt zeigen
Synergien hängen vom Käufer und seinem Integrationsplan ab. Sie gehören nicht automatisch zum bisherigen EBITDA des Zielunternehmens. Besprechen Sie mögliche Vorteile getrennt und berücksichtigen Sie Umsetzungskosten sowie Unsicherheit. So bleiben aktuelle Leistung und potenzieller Nutzen des Zusammenschlusses unterscheidbar.
Mehrere Perioden und Liquidität prüfen
Erstellen Sie eine vergleichbare Übersicht über mehrere Geschäftsjahre und gegebenenfalls die letzten zwölf Monate. Erläutern Sie Saisonalität und Methodenwechsel. Ein jährlich wiederkehrendes Ereignis braucht besondere Begründung, wenn es als Ausnahme behandelt wird. EBITDA ist keine verfügbare Liquidität: Investitionen, Betriebskapital und Finanzierung müssen zusätzlich geprüft werden.
Unterlagen für die Due Diligence vorbereiten
Verknüpfen Sie die Überleitungsrechnung mit Abschlüssen, Verträgen und Belegen. Lassen Sie finanzielle Annahmen sowie rechtliche und steuerliche Folgen durch die zuständigen Fachpersonen prüfen. Der Preis der Anteile hängt auch vom Transaktionsumfang und den vereinbarten Preisanpassungen ab. Ein einheitlicher EBITDA-Multiplikator bestimmt nicht den Preis sämtlicher Schweizer KMU.
Quellen und Grenzen der Methode
Das KMU-Portal des SECO erläutert Bewertungsmethoden und ihre Abhängigkeit von der jeweiligen Situation. Seine Darstellung der Due Diligence beschreibt die Prüfung vor Bewertung und Übernahme. Die Empfehlungen dieses Artikels dienen der Vorbereitung; sie sind keine Vorschrift, die dieselben Anpassungen für jede Transaktion verlangt.
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